Wie aus der Presse bekannt ist, soll die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung zügig vorangetrieben werden. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf schafft hierbei akuten Handlungsbedarf für Altersteilzeitvereinbarungen, die in der Planung sind. Denn diese müssen nach derzeitigem Kenntnisstand bis 29.11.2006 abgeschlossen werden, um für die Mitarbeiter noch die bisherigen niedrigeren Altersgrenzen in der gesetzlichen Rente zu wahren. Dieser NewsFlash informiert Sie über die wesentlichen Details dieses Themas.
Der zweite Beitrag dieses NewsFlash befasst sich mit dem Thema Gleichbehandlung beim Alter. Das Bundesarbeitsgericht hat das Thema Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Schließlich informieren wir Sie mit dem NewsFlash über das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.10.2006, welches sich mit den Details einer Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten auf Pensionsfonds auseinandersetzt.
Am 3. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf des BMAS für ein Zweites Gesetz
zur Änderung des Betriebsrentengesetzes gebilligt. Dieses Gesetz enthält eine wesentliche
Änderung in der Finanzierung des gesetzlichen Insolvenzschutzes: das so genannte
Rentenwertumlageverfahren soll vollständig auf Kapitaldeckung umgestellt werden. Zukünftig
werden bei Insolvenz eines Unternehmens nicht nur die fälligen Rentenzahlungen, sondern auch die
gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften sofort durch den Pensions-Sicherungs-Verein
aG (PSV) ausfinanziert.
Das (mit wenigen Ausnahmen) zum 1.1.2007 in Kraft tretende Steueränderungsgesetz 2007
beinhaltet für die Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine kleine, aber
wesentliche Änderung. Das Bundesfinanzministerium erkennt in seinem Schreiben vom 17.11.2004
in Rn. 157 eine Hinterbliebenenversorgung nur an Kinder im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bis 3
EStG an. Diese Freibetragsregelung für Kinder gemäß § 32 EStG wird hinsichtlich des Höchstalters
durch das Steueränderungsgesetz abgesenkt.
Bereits mit Rundschreiben vom 02.09.2005 und vom 30.11.2005 haben wir Sie über die neuen
Richttafeln RT 2005G von Dr. Klaus Heubeck informiert. Insbesondere hinsichtlich der
steuerlichen Umsetzung dieser neuen Tafeln gab es bislang Unsicherheiten, da das diesbezügliche
Schreiben des BMF nur im Entwurf vorlag.
Im Juli dieses Jahres wurden die neuen Richttafeln RT 2005 G von Dr. Klaus Heubeck eingeführt. Nun nähert sich das Jahresende und damit für die Mehrzahl der Unternehmen der Bilanzstichtag und es stellt sich die Frage, ob und ggf. unter Berücksichtigung welcher Übergangsregelungen diese Richttafeln im Jahres- bzw. Konzernabschluss und in der steuerlichen Gewinnermittlung zum 31.12.2005 zu berücksichtigen sind.
Mit dem BMF-Schreiben vom 06. April 2005 hat das Bundesfinanzministerium zu Abfindungsregelungen im Rahmen von unmittelbaren Versorgungszusagen Stellung genommen.
Nachdem zu Beginn des Jahres bereits die Versicherungsbranche neue Sterbetafeln eingeführt hat, sind nunmehr auch die entsprechenden Sterbetafeln für die Berechnung von Pensionsrückstellungen (bisher Heubeck Richttafeln 1998 - zukünftig Heubeck Richttafeln 2005 G) überarbeitet worden.
In dem BMF-Schreiben zum Alterseinkünftegesetz vom 17.11.204 sind nicht nur Konkretisierungen hinsichtlicht des Alterseinkünftegesetzes vorgenommen worden (zu den Inhalten des Alterseinkünftegesetzes vgl. unser Rundschreiben vom Juli 2004).
Die Finanzverwaltung hatte in der Vergangenheit Versorgungszusagen die steuerliche Anerkennung insoweit versagt, als sie durch überdurchschnittliche Zusagehöhen eine Vorwegnahme künftiger Einkommens - und Lohnentwicklungen angenommen hatte.